Das Landgericht München I hat in einem wegweisenden Urteil (Az. 42 O 14139/24) entschieden, dass die Memorisierung von urheberrechtlich geschützten Liedtexten in KI-Sprachmodellen eine Vervielfältigung im Sinne des Urheberrechts darstellt. Die Klage der GEMA gegen zwei Unternehmen der OpenAI-Gruppe wurde überwiegend für begründet erklärt. Die Entscheidung hat erhebliche Auswirkungen auf die rechtliche Bewertung von KI-Training und den Einsatz generativer Modelle.